Stiftung nennt man ein Sondervermögen, welches gemäß dem Willen eines Stifters selbständig verwaltet und zur Förderung eines bestimmten Zwecks verwendet wird. Zu unterscheiden sind selbständige, und unselbständige Stiftungen. Selbständige Stiftungen sind juristische Personen und damit rechtsfähig. Es gibt sie in privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung. Unselbständige Stiftungen hingegen sind nicht rechtsfähig und können somit nicht mit ihrem Handeln am öffentlichen Rechtsverkehr teilnehmen.
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