Wird man selbst einer Straftat beschuldigt und vor Gericht angeklagt, dann ist es je nach Aktenlage von Vorteil, sich einen Strafverteidiger zu suchen. In bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ist dies sogar zwingend erforderlich. Einen Strafverteidiger findet man ebenso wie einen Rechtsanwalt über Telefonbücher, die Gelben Seiten, Zeitungen und Zeitschriften oder das Internet. Kann man aus seiner finanziellen Lage heraus jedoch keinen Verteidiger bezahlen, dann ist es möglich, dass das Gericht einem einen Strafverteidiger zuweist, dieser heißt dann Pflichtverteidiger.
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