Trunkenheitsfahrt nennt man nicht nur das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss von Alkohol. Ebenso zählt zu der Trunkenheitsfahrt nach § 316 Strafgesetzbuch das Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von berauschenden Mitteln. Welche als solche angesehen werden, ergibt sich aus dem Betäubungsmittelgesetz. Strafrechtlich relevant wird dieser Straftatbestand dann, wenn man nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu lenken, also etwa wenn man auffällig fährt (Schlangenlinien), Kurven nicht mehr einschätzen kann oder es gar zu einem Autounfall kommt. Das Gesetz sieht für dieses Delikt eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Zudem ist stets mit der Entziehung der Fahrerlaubnis zu rechnen.
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