Das Verbraucherkreditgesetz sollte einen besonderen Verbraucherschutz für Kreditverträge zwischen Banken und Verbrauchern bieten. Der Schutz umfasst dabei alle Benachteiligungen im Wirtschaftsverkehr. Allerdings existiert das Verbraucherkreditgesetz als solches nicht mehr eigenständig. Es wurde aufgrund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes beginnend mit dem 1. Januar 2002 in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen. Der Sinn und Zweck der verbraucherschützenden Normen ist aber nach wie vor der gleiche.
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