Wenn eine Person eine andere unter Drohung oder Ausnutzen einer Zwangslage dazu nötigt, sexuelle Handlungen an sich vornehmen und dulden zu lassen oder solche vorzunehmen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind, dann ist das eine Vergewaltigung. Solche Handlungen sind verboten und stehen unter Strafe.
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