Das Versteigerungsrecht beschäftigt sich mit den formalen Vorgaben einer Zwangsversteigerung. Es besagt, welches Gericht für die Zwangsversteigerung zuständig ist und wie eine solche durchzuführen ist. Eine gesetzliche Grundlage bietet das Zwangsversteigerungsgesetz in Anlehnung an die Vorschriften der Zivilprozessordnung. Das Versteigerungsrecht gibt eine sehr präzise Vorgehensweise vor, die mit der Anordnung der Versteigerung beginnt, auf die der Versteigerungstermin folgt. Hat der Ersteigende für sein Gebot den Zuschlag erhalten, dann wird der Erlös unter den Gläubigern verteilt und ein Mehrerlös an den Schuldner ausgekehrt.
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