Der Staat, seine Bundesländer und die Gemeinden bedürfen einer brauchbaren und umfassenden Organisation, damit alles funktioniert. Das Verwaltungsrecht bedeutet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Tätigkeit dieser öffentlichen Organisation regeln. Dabei gibt es allgemeingültige Normen und besondere Rechtsvorschriften. Die besonderen umfassen zum Beispiel das Polizeirecht, Baurecht, Gemeinderecht, Wehrrecht, Beamtenrecht, Gewerberecht, Schulrecht sowie das Wege- und Wasserrecht.
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