Das Verwertungsrecht ist ein Begriff aus dem Urheberrecht. Hat jemand etwas selbst geschaffen, so bezeichnet man ihn als Urheber. Auch nur diesem steht das Recht zu, sein eigenes Werk zu verwerten, ganz gleich in welcher Art und Weise er das tut. Zum einen Kann er sein Werk vervielfältigen oder verbreiten, zum anderen kann er es ausstellen. Diese Möglichkeiten sind Inbegriffe des Verwertungsrechts, das dem Urheber aufgrund der im Urheberrechtsgesetz normierten Regelungen zusteht.
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