Deutschland verfügt über eine Bundeswehr, die im Falle äußerer Unruhen und grenzgefährdenden Situationen zum Einsatz kommt. Wie und in welchem Umfang dies stattfindet, legt das Wehrrecht fest. Es besagt auch, wer in den Wehrdienst aufgenommen wird, welche Rangordnungen in der Bundeswehr bestehen und in welcher Art und weise die Wehrpflichtigen und ranghöheren Offiziere finanziell abgesichert sind, wenn zum Beispiel gesundheitliche Probleme auftreten.
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