Bei Beendigung einer Zugewinngemeinschaft, zum Beispiel durch Scheidung, Ehevertrag oder Tod, ist ein Ausgleich zur gleichmäßigen Beteiligung der Ehegatten an dem von ihnen während der Dauer der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachs durchzuführen. Den Vermögenszuwachs nennt man auch Zugewinn. Aus diesem Grunde bezeichnet man den erfolgten Ausgleich des Zugewinns als Zugewinnausgleich.
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