Die Gewährung längerer Übergangsfristen als gesetzlich vorgesehen verfassungsrechtlich nicht geboten. Ausnahmen vom Rauchverbot bei ausschließlich inhabergeführten Gaststätten mit einer Gastraumfläche von weniger als 75 Quadratmetern, in welchen neben Getränken kalte oder einfach zubereitete warme Speisen als begleitendes Angebot verabreicht werden sind nicht erforderlich. Daher gilt ab sofort ein absolutes Rauchverbot in allen saarländischen Gaststätten.