Stuttgart 21: Erben des Architekten können keine Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten geltend machen.
Im vorliegenden Fall haben die 3 Erben des Architekten Prof. Dipl.-Ing. Paul Bonatz (1877 – 1956), …
Schlagwörter Bahnhof, Baukunst, Stuttgart 21, Urheberrecht