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Kein grundsätzlicher Auskunftsanspruch des Mieters bei Nebenkostenpauschalen.

In diesem Fall schlossen die Mieter einer Dreizimmerwohnung mit der Beklagten im Jahre 2007 einen Mietvertrag. Die Grundmiete beträgt 600,00 EUR. Die Nebenkostenpauschale für die in der Anlage zum Mietvertrag näher bezeichneten kalten Betriebskosten beträgt 190,00...

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