BGH hebt Winnenden-Urteil wegen Verfahrensfehler teilweise auf.

Der Vater des Amokläufers von Winnenden wurde vom Landgericht Stuttgart wegen tateinheitlich begangener fahrlässiger Tötung in 15 Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen und wegen eines Waffendelikts zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten...