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LG Berlin, Urteil vom 08.02.2011 – Az 15 O 268/10 – Die Start – und Anmeldeseite eines Internetauftrittes müssen eindeutig erkennen lassen, daß die Angebote entgeltlich sind.

von dav_user | Mai 28, 2011 | Allgemein

Im vorliegenden Fall betreibt die Beklagte zwei Internetportale, unter der Domain live2gether.de eine Mitwohnzentrale und unter der Domain drive2u.de eine Mitfahrzentrale. Auf beiden Portalen können Interessierte Angebote für Mitwohn – bzw....
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